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Flug gestrichen – Urlaub zerstört? So kommen Sie zu Ihrer Entschädigung.

Stellen Sie sich vor, Sie stehen voller Vorfreude am Flughafen, bereit, in den wohlverdienten Urlaub zu starten – doch dann die Hiobsbotschaft: Ihr Flug wurde gestrichen. Ob Kreuzfahrt, Pauschalreise oder Geschäftstermin, ein Flugausfall kann weitreichende Konsequenzen haben. Zum Glück gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie regelt die finanzielle Entschädigung bei Flugausfall.

Ihre Rechte bei Flugausfällen: Ein Überblick

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) bietet Passagieren umfassenden Schutz bei Flugproblemen. Doch was genau bedeutet das für Sie bei einem Flugausfall?

Anspruch auf finanzielle Entschädigung

Wird Ihr Flug kurzfristig – weniger als 14 Tage vor Abflug – gestrichen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km
  • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Diese Entschädigung gilt unabhängig davon, ob Sie durch den Flugausfall Ihre Reise ganz oder nur teilweise verpassen. Sie haben zudem Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug.

Betreuungsleistungen der Airline

Während Sie auf einen Ersatzflug warten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen Unterstützung zu leisten, darunter:

  • Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)
  • Übernachtungskosten, falls notwendig
  • Kommunikationsmöglichkeiten, z. B. Telefon oder E-Mail

Ausnahmen: Wann zahlt die Airline nicht?

Die Fluggesellschaft ist von ihrer Entschädigungspflicht befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie etwa:

  • Unwetter
  • Politische Unruhen
  • Streiks von Dritten (z. B. Flughafenpersonal)

Technische Probleme oder organisatorische Fehler zählen jedoch nicht zu diesen Ausnahmen.

Flugausfall mit Folgen: Was tun bei verpasstem Urlaub oder Anschluss?

Ein gestrichener Flug kann weitreichende Folgen haben – besonders, wenn Sie einen Anschlussflug oder eine Kreuzfahrt verpassen. Hier ist schnelles Handeln gefragt.

Ihre Rechte bei Pauschalreisen und Kreuzfahrten

Verpassen Sie aufgrund eines Flugausfalls den Beginn einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt, können Sie neben der Entschädigung für den Flug auch den entstandenen Schaden geltend machen. Informieren Sie umgehend den Reiseveranstalter und bitten Sie um Ersatzlösungen, etwa eine spätere Einschiffung oder alternative Transfers.

Falls keine Lösungen angeboten werden, bleibt Ihnen oft nur, den Gesamtschaden gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter einzufordern.

Tipps für Reisende bei Flugausfällen

  1. Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie Beweise, etwa die schriftliche Stornierungsmitteilung, Fotos der Anzeigetafel oder Gesprächsprotokolle.
  2. Bleiben Sie in Kontakt: Informieren Sie den Veranstalter oder die Kreuzfahrtgesellschaft über den Vorfall.
  3. Fordern Sie Entschädigung ein: Wenden Sie sich direkt an die Airline oder nutzen Sie einen Legal-Tech-Service, um Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen. Dort prüfen Experten Ihren Fall: Mit wenigen Angaben können Sie Ihre Erfolgsaussichten berechnen. Der Service übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Airline. Es entstehen nur Kosten, wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird.

Gerichtsurteile: Ihre Rechte sind gestärkt

In den letzten Jahren haben verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Rechte von Passagieren gestärkt. Einige Beispiele:

  • EuGH-Urteil C-402/07: Airlines müssen Entschädigungen zahlen, wenn ein Flugausfall nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
  • EuGH-Urteil C-11/11: Auch bei Verspätungen durch außergewöhnliche Umstände müssen Airlines Betreuungsleistungen bieten.

Ein Flugausfall muss nicht das Ende Ihrer Reisepläne bedeuten. Dank der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen umfassende Ansprüche zu – von der Rückerstattung über Betreuungsleistungen bis hin zu einer finanziellen Entschädigung.

Mit einem Legal-Tech-Service können Sie Ihren Fall ohne Stress und Risiko abwickeln. Ob verpasste Kreuzfahrt, geplatzte Geschäftsreise oder geänderte Urlaubspläne: Lassen Sie sich nicht von Airlines abwimmeln, sondern machen Sie Ihre Rechte geltend.



12. März 2025 05:38