Hotelschlüssel verloren - wer steht in der Verantwortung?
Der Schlüssel einer Pension sichert die Möglichkeit, zu jeder Zeit ins eigene Domizil zurückkehren zu können. Mit der Aushändigung ist jedoch die Verantwortung verbunden, den Schlüssel entsprechend aufzubewahren und zurückzugeben. Doch was ist zu tun, wenn dieser ungewollt abhandenkommt? Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Punkte.
Ruhe bewahren
Zunächst gilt es die Frage zu klären, wo der Schlüssel verloren wurde. Vielleicht liegt er durch einen Moment der Unachtsamkeit noch immer im Zimmer, dessen Tür im Anschluss zufiel? In diesem Szenario dürfte es möglich sein, über die zuständigen Mitarbeiter der Pension Abhilfe zu schaffen. Diese verfügen in der Regel über einen Zweitschlüssel, der den Weg wieder öffnet und einen entspannten weiteren Urlaubstag möglich macht. Dadurch bleibt der Fauxpas ohne jede unangenehmen Folgen.
Die Haftung des Gastes kann gleichsam nicht von der Hand gewiesen werden. Mit der Aushändigung des Schlüssels geht die Verantwortung einher, diesen nach dem Ende des eigenen Aufenthalts auch wieder aushändigen zu können. Geht dies nicht, so muss der Gast zunächst für die Kosten geradestehen, sofern diese als verhältnismäßig bezeichnet werden können. Fordert die Pension stattdessen einen Austausch des gesamten Schließsystems mit entsprechend hohen Kosten, so kann die Forderung bestritten werden. Flexible Experten des Schlüsseldiensts, wie sie zum Beispiel beim Heidelberg Schlüsseldienst zu finden sind, können vor Ort Abhilfe schaffen.
Hoffen auf Kulanz des Gastgebers
Doch ist es nun in jedem Fall notwendig, die Kosten des Eingriffs selbst zu tragen? Tatsächlich haben Gäste die Möglichkeit, auf die Kulanz des Gastgebers zu setzen. In vielen Pensionen ist es in diesem Fall üblich, den Gast bevorzugend zu behandeln. Dabei werden die Kosten selbst getragen, während die Hoffnung besteht, den Besucher dafür ein weiteres Mal vor Ort begrüßen zu können. Je nachdem, welche Regelung sich also vor Ort etablierte, kann es möglich sein, die Kosten noch einmal zu umgehen. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass jede Pension ein solch hohes Maß an Verständnis an den Tag legt und sich in der Form um die Gäste bemüht.
Vorsorge lohnt sich
Doch wie ist es möglich, sich vor diesen negativen Einflüssen zu schützen? Einerseits bietet sich die Möglichkeit, eine souveräne Haftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Leistungsumfang kommt diese auch für den Verlust von fremden Schlüsseln auf. Da nicht jede private Versicherung über diese Klausel verfügt, lohnt es sich im Zweifel, über eine Aufstockung des aktuellen Vertrags nachzudenken. Wer sich gegen die hohen Kosten eines solchen Vorfalls schützen möchte, muss mit einer Versicherungsgebühr von rund 10 bis 15 Euro zusätzlich pro Jahr rechnen.
Darüber hinaus hilft nur die Vorsicht, sich vor diesem unangenehmen Fall zu schützen. Wer bei jedem Verlassen der Pension prüft, ob der Schlüssel mitgeführt wurde, verhindert auf diese Art und Weise bereits das versehentliche Aussperren. Darüber hinaus kann während den Aktivitäten des Tages immer wieder geprüft werden, ob der Schlüssel noch vorhanden ist. Die sehr großen Schlüsselanhänger, die in vielen Pensionen bis heute üblich sind, stellen dafür eine zusätzliche Unterstützung dar. Sie scheinen auf den ersten Blick unpraktisch zu sein, bieten jedoch die Möglichkeit, sehr zeitnah auf den Verlust aufmerksam zu werden und ihn dadurch im einen oder anderen Fall noch zu unterbinden.
24. Juni 2020 18:26